Stadt Auma-Weidatal



Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 hat sich am 01.12.2011 aus der ehemaligen Stadt Auma und den ehemaligen Gemeinden Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Staitz und Wiebelsdorf die

             Stadt Auma-Weidatal

gebildet.

Die Stadt Auma umfasst die Ortschaften
- Auma mit den Ortsteilen Auma, Gütterlitz, Krölpa, Muntscha, Untendorf,
  Wenigenauma und Zickra;

- Braunsdorf mit den Ortsteilen Braunsdorf und Tischendorf;
- Göhren-Döhlen mit den Ortsteilen Göhren und Döhlen;
- Staitz und
- Wiebelsdorf mit den Ortsteilen Wiebelsdorf, Pfersdorf und Wöhlsdorf.

Was hat sich geändert?

1. Die Ortsangabe bzw. der Wohnort hat sich von Auma, Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Staitz und Wiebelsdorf in Auma-Weidatal geändert.

2. In den Ortsteilen Braunsdorf, Staitz und Wiebelsdorf haben sich folgende Straßennamen geändert.


Ortsteil

Straßenname
alt

Straßenname
neu

 

 

 

  Braunsdorf

 Ortsstraße

  Braunsdorf

  Staitz

  Dorfstraße

  Staitzer Dorfstraße und
  Talsperrenweg (Straßenteilung)

  Staitz

  Lindenstraße

  Staitzer Lindenstraße

  Staitz

  Südstraße

  Staitzer Südstraße

  Staitz

  Brunnenstraße

  Staitzer Brunnenstraße

 

 

 

  Wiebelsdorf

  Ortsstraße

  Wiebelsdorf

 

 

 



3. Im Ortsteil Staitz haben sich Hausnummern geändert.



  alt

  neu

  Dorfstraße 73

  Talsperrenweg 1

  Dorfstraße 74

  Talsperrenweg 2

  Dorfstraße 63

  Talsperrenweg 4

  Dorfstraße 64

  Talsperrenweg 9

  Dorfstraße 64

  Talsperrenweg 10

  Dorfstraße 65

  Talsperrenweg 17



4. In der Stadt Auma-Weidatal gibt es keine Doppelbenennungen von Straßen.
Deshalb werden Anschriften ohne Angabe eines Ortsteiles geschrieben wie z.B.


  Max Mustermann
  Staitzer Südstraße X
  07955 Auma-Weidatal

  Max Mustermann
  Südstraße X
  07955 Auma-Weidatal

  Max Mustermann
  Zickra X
  07955 Auma-Weidatal


Was ist zu beachten?

Durch Änderungen des Wohnortes und/oder des Straßennamens und/oder der Hausnummer sind Adressangaben z.B. in folgenden Dokumenten und Ausweisen nicht mehr richtig:

- Personalausweis;
- Reisepass;
- Kinderausweis;
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein.

Hinweise zur Änderung finden Sie im Informationsblatt zur Neugliederung (pdf als Download)
Vor der Änderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein bei der Kfz- Zulassungsstelle in Weida bitte erst Personalausweis beim Einwohnermeldeamt ändern, um zusätzliche Kosten bzw. zusätzliche Wege zu sparen.

Vom Stadtrat der Stadt Auma-Weidatal wurde in der Sitzung am 21.12.2011 beschlossen, die von der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Greiz erhobenen Gebühren für die Berichtigung der Halterdaten in Folge der Änderung des Namens der Stadt/Gemeinde auf „Auma-Weidatal“ den betroffenen Kfz-Haltern bei fristgemäßer Berichtigung bis 31.12.2012 auf Antrag zu erstattet. (Hinweis: Zusätzliche Kosten z.B. durch versäumte Änderung des Personalausweises werden nicht erstattet.)

Den Antrag auf Erstattung der Gebühren finden Sie hier (pdf als Download).

Panorama von Auma
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